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Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der mycamper GmbH Wohnmobil Vermietung


1) Vertragsabschluss

Vertragsparteien dieses Mietvertrages sind die umseitig genannten Mieter und Vermieter. mycamper GmbH ist dabei als Vermieter tätig und wird im folgenden Vermieter genannt.


a.) Haftpflichtversicherung als Selbstfahrervermietfahrzeug

b.) Vollkaskoversicherung mit max. 1.500,00 € Selbstbeteiligung pro Schadensfall

Teilkaskoversicherung mit max. 1.500,00 € Selbstbeteiligung pro Schadensfall

c.) Ölverbrauch und Verschleißreparaturen

d.) Alle gefahrenen Kilometer frei ab 15 Tagen Mietdauer, falls nicht anders vereinbart.

Der Aufpreis für jeden weiteren Kilometer beträgt 0,38 € / km.


Fällt das gemietete Fahrzeug vor Mietbeginn aufgrund eines Unfalltotalschadens oder aus anderen Gründen aus, so stellt der Vermieter am Übergabeort innerhalb von 48 Stunden nach dem vereinbarten Übergabezeitpunkt ein Ersatzfahrzeug bereit, wobei der Mieter ein größeres Fahrzeug akzeptiert. Wird ein kleineres Fahrzeug zur Verfügung

gestellt erhält der Mieter den Differenzbetrag zurückerstattet. Ein Anspruch auf das gleiche Fahrzeug besteht nicht. Der Mieter erhält nach Eingang aller Vertragsunterlagen beim Vermieter von diesem auf Anfrage eine Bestätigung über die Ersatzfahrzeuggarantie.


Weitergehende Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter aufgrund des Ausfalles des Reisemobiles sind ausgeschlossen.

In der Servicepauschale enthaltene Leistungen:

a.) Schutzbrief

b.) Unterlegkeile, Kabeltrommel, 2 Stromadapter, Frischwasserkanister

c.) Übergabe mit Einweisung und Rücknahme

d.) Erstausstattung mit Chemikalien für Campingtoilette

e.) Ausrüstung mit 1 Flasche Campinggas ca. 10 kg

3) Reservierung und Rücktritt

Tritt der Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn vom Vertrag zurück, so sind folgende Schadensersatzbeträge zu zahlen:

bis 60 Tage vor Mietbeginn 20% des Gesamtmietpreises

59 bis 15 Tage vor Mietbeginn 60% des Gesamtmietpreises

14 Tage und weniger vor Mietbeginn 90% des Gesamtmietpreises

mindestens aber eine Gebühr von 200,00 € (unabhängig vom Gesamtpreis)


Nichtabnahme des Fahrzeugs gilt als Rücktritt. Es bleibt dem Vermieter überlassen einen höheren oder niedrigeren Schadensersatz nachzuweisen.

Bei Umbuchungen wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 75,00 € fällig.

4) Zahlung

Mit dem Abschluss des Mietvertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtmietpreises zu leisten. Spätestens 21 Tage vor Reiseantritt ist der Restbetrag an den Vermieter zu zahlen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist ist der

Vermieter nicht mehr an die Bestätigung gebunden.

5) Kaution

Der Mieter hinterlegt bei der Fahrzeugübergabe eine Kaution in Höhe von 1.500,00 € bar beim Vermieter, die er bei einwandfreier Rückgabe des Fahrzeuges zurückerhält. Ansonsten wird die Kaution bis zur Abrechnung des vom Mieter zu verantwortenden Schadens einbehalten. Die Abrechnung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Rückgabe, eine verlängerte Bearbeitung ist möglich, falls auf Ersatzteile oder ähnliches gewartet werden muss.

6) Fahrzeugübergabe und –rücknahme

Falls nicht anders vereinbart gilt: Übergabe- und Rücknahmeort ist die Adresse des Vermieters. Das Fahrzeug kann ab ca. 15 Uhr übernommen werden. Die Rückgabe erfolgt am letzten Tag bis 10 Uhr. Kann das Fahrzeug nicht rechtzeitig zum vereinbarten Termin zurückgegeben werden, so ist der Vermieter hiervon umgehend zu unterrichten. Der Mieter haftet für den sich aus der Verspätung eventuell ergebenden Schaden. Bei verspäteter Rückgabe wird min. eine Tagesmiete berechnet, pro angefangenen Tag (ab 3 Stunden) Verspätung wird zudem eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Tagesmietpreises berechnet.


Das Fahrzeug ist sauber und in einwandfreiem Zustand sowie mit gefülltem Kraftstoff- und Adbluetank zu übergeben. Es ist in gleichen sauberen Zustand zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht gereinigt zurückgegeben fallen für den Mieter folgende Reinigungskosten an:

  • Toilettenentleerung und –reinigung 160,00 € + 50,00 € Vertragsstrafe.
  • Innenreinigung (bei normaler Verschmutzung) 150,00 € + 50,00 € Vertragsstrafe.
  • Erhöhte Verschmutzung wird nach Stundenlohn berechnet + 50,00 € Vertragsstrafe..
  • Haustiernutzung ohne Anmeldung/Buchung Haustiergebühr + 150,00 € Vertragsstrafe
  • Außenreinigung 85,00 €, Verschmutzung bei nicht mietüblicher Nutzung.
  • Nachbetankung: Diesel 2,50 € je Liter, Ad-Blue je Liter 2,00 €


Es bleibt dem Vermieter überlassen, höhere oder niedrigere Kosten nachzuweisen.


Bei Übergabe und Rücknahme des Fahrzeuges wird vom Mieter und Vermieter gemeinsam ein Übergabeprotokoll ausgefüllt, auf dem der Fahrzeugzustand festgehalten wird. Der Mieter ist verpflichtet, Schäden und Wertminderungen des Fahrzeuges dem Vermieter bei Rückgabe unverzüglich mitzuteilen. Bei Übergabe ist der Mieter verpflichtet einer Nutzungs-Einführung durch einen Mitarbeiter von mycamper.rent zu folgen, bei der er in die Bedienung des Fahrzeuges eingewiesen wird.

7) Berechtigte Fahrer

Das Mindestalter des Mieters bzw. des berechtigten Fahrers muss 21 Jahre betragen. Er muss seit mindestens einem Jahren im Besitz einer

entsprechenden gültigen Fahrerlaubnis für das angemietete Fahrzeug sein. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den im Mietvertrag

angegebenen Fahrern gelenkt werden, sofern Letztere die Bedingungen des Mietvertrages erfüllen. Der Mieter trägt hierfür die Verantwortung.

8) Sorgfaltspflichten

Der Mieter hat bei jedem Tanken Reifendruck, Wasser und Öl zu kontrollieren und gegebenenfalls nachzufüllen.


Der Mieter hat angesichts der ungewohnten Fahrzeugmaße besondere Vorsicht walten zu lassen. Insbesondere muss er sich beim Zurücksetzen

von einer Hilfsperson einweisen lassen und sorgfältig auf die Durchfahrtshöhe achten. Der Mieter ist verpflichtet, einen eventuellen Schaden gegenüber dem Vermieter so gering wie möglich zu halten bzw. hat alles zu tun, damit ein solcher Schaden nicht entsteht.

9) Verbotene Nutzung

Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug:

  • zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests,
  • zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen (ausgenommen das

mitgeführte Campinggas),

  • zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind,
  • zur Weitervermietung oder Verleihung,
  • zur Begehung von Ordnungswidrigkeiten zu verwenden
  • über die vereinbarte Mietdauer hinaus zu nutzen, sowie
  • Tiere ohne Erlaubnis des Vermieters mitzuführen.
  • zur Nutzung auf Festivals und Rennsportveranstaltungen (nur nach Vereinbarung)
  • Das Rauchen im Fahrzeug ist ebenfalls verboten.


Bei einem Verstoß gegen diese Verbote bleibt es dem Vermieter vorbehalten die Kaution vollständig einzubehalten.

10) Auslandfahrten

Auslandsfahrten in europäische Länder sind erlaubt, sofern Haftpflicht und Vollkaskoschutz durch die Fahrzeugversicherung gewährt wird. Außereuropäische Fahrten und Fahrten in Länder, die nicht im Haftpflicht und Vollkaskoschutz erfasst sind, bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Vermieters.

11) Reparaturen

Fällt während der Mietdauer das Mietfahrzeug auf Grund eines technischen Defekts/Unfall aus, so ist der Mieter verpflichtet, sich an dem im Schutzbrief angegebenen Telefonnummer zu wenden und bei Bedarf das Fahrzeug in eine Fachwerkstatt zu bringen und dort eine Prüfung und Reparatur bis zu einer Dauer von 2 Tagen durchführen zu lassen. Der Mieter hat eine schriftliche Fehlerdiagnose der Fachwerkstatt einzuholen und dem Vermieter vorzulegen. Reparaturen, die notwendig werden, um Betriebs- oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Betrag von 150,00 €, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet. Steht eine autorisierte Fachwerkstatt nicht zur Verfügung, so ist der Vermieter zu

benachrichtigen. Der Mieter ist verpflichtet, den Aufwand so gering wie möglich zu halten sowie alles zu unternehmen, um eine einwandfreie Funktion zu gewährleisten. Versäumt er dies, so ist er gegenüber dem Vermieter für den Mehraufwand haftbar und kann zudem keinen Regress beim Vermieter für seinen Aufwand geltend machen. Dies gilt auch für den Fall, dass er dem Vermieter keine schriftliche Fehlerdiagnose vorlegt.

12) Verhalten bei Unfällen

Der Mieter hat bei jedem Unfall, jeder Beschädigung oder Diebstahl die Polizei zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Außerdem sind bei Unfall, Beschädigungen oder Diebstahlschaden unverzüglich der Vermieter und die Versicherung zu benachrichtigen und bei Rückgabe des Fahrzeuges ist eine Schadensmeldung der Versicherung mit genauer Schadensschilderung und verantwortlichem Fahrer auszufüllen. Für die Aufwendungen des Vermieters für die Schadenbearbeitung wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 200,00 € vereinbart, die jedoch nicht fällig wird, wenn den Mieter kein Verschulden trifft.

13) Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für Beschädigungen, Zerstörung und Verlust der Mietsache, sofern dem Vermieter nicht von dritter Seite Ersatz geleistet wird. Für die Schäden am Fahrzeug werden somit bei Vollkasko- und Teilkaskoschäden während der Mietzeit dem Mieter eine Selbstbeteiligung von Vollkasko 1.500,00 €/Teilkaso 1.500,00 € pro Schadensfall in Rechnung gestellt, bei sonstigen Schäden nach Schadenshöhe.

Haftpflichtschäden im Ausland werden als Vollkaskoschäden abgerechnet.


Der Mieter haftet dagegen uneingeschränkt bei Schäden, die durch:

  • Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit,
  • Drogen- und alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit,
  • Missachtung maximaler Durchfahrtshöhen und -breiten,
  • Zurücksetzen des Fahrzeuges ohne Einweisung durch eine Hilfsperson,
  • Fehlen einer ordnungsgemäßen Fahrerlaubnis verursacht werden.
  • Bei fehlender Versicherungs – Schadenmeldung, gemäß Ziffer 12 innerhalb von 14 Tagen nach Fahrzeugrückgabe
  • Markisenschäden bei Nutzung der Sonnenmarkise ohne Beaufsichtigung oder bei verlassen des Fahrzeugs. (Die Markise muss bei jedem Verlassen eingefahren werden!)


Ebenfalls haftet der Mieter voll, wenn er Unfallflucht begangen hat oder der Schaden dadurch entsteht, dass ein nicht berechtigter Fahrer das Fahrzeug benutzt, das Fahrzeug zu verbotenen Zwecken gebraucht wird oder in sonstiger Weise unsachgemäß behandelt wird. Der Mieter haftet auch für Schadensnebenkosten, insbesondere Abschleppkosten, Verdienstausfall des Vermieters während der Reparatur oder Ersatzbeschaffungszeit, sowie für eine etwaige Wertminderung des Fahrzeuges.


Ebenso haftet der Mieter für weitere Mietausfälle des Vermieters, die sich aus Verstößen gegen Ziffer 9 der allgemeinen Vermietbedingungen

ergeben. Diese berechnen sich je Kalendertag nach der vor oder bei Mietbeginn ausgehändigte Mietpreisliste. Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger verspäteter Mietfahrzeugrückgabe kann der Vermieter Schadenersatz in Höhe des zweifachen Mietpreises des nicht durchführbaren Folgemietvertrags geltend machen. Es bleibt dem Vermieter unbenommen einen höheren oder niedrigeren Schaden nachzuweisen.

14) Haftung des Vermieters

Die Haftung des Vermieters für Schäden, die durch Verschleiß des Fahrzeuges entstehen, ist auf die Material- und Montagekosten beschränkt. Ein Ersatz für vertane Urlaubszeit oder Ähnliches entfällt ebenso wie eine Haftung für Mangelfolgeschäden. Ein Schadensersatz ist darüber hinaus für solche Verschleißschäden, insbesondere Reifenschäden, ausgeschlossen, die der Mieter durch unsachgemäße Behandlung verursacht hat.

15) Speicherung und Weitergabe persönlicher Daten

Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter seine persönlichen Daten zu Verwaltungszwecken speichert. Der Vermieter darf diese Daten an Dritte nur weitergeben, wenn


  • dies zur Vermittlung notwendig ist,
  • die bei der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen Punkten unrichtig sind,
  • das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 2 Stunden nach Ablauf der Mietzeit zurückgegeben wird,
  • Mietforderungen in gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen,
  • vom Mieter gegebene Schecks nicht eingelöst oder Wechsel protestiert werden,
  • wenn während der Mietzeit mit dem Fahrzeug Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen wurden.


Alle ergänzenden Vereinbarungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben

unberührt und gelten als solche vereinbart. Die ganze oder teilweise Unwirksamkeit eines Teiles dieses Vertrages oder eines Teiles einer einzelnen Bestimmung lässt die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes unberührt. Bei Formfehlern gelten die beabsichtigten Regelungen sinngemäß. Der Mieter willigt ein, dass der Vermieter im Ersatzfahrzeugfall seine Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag auf einen anderen Vermieter oder ein anderes Fahrzeug überträgt. Er wird in solchen Fällen vorab, möglichst schriftlich, informiert.


Mit der Buchung eines unserer Fahrzeuge erklären Sie sich mit den Mietbedingungen einverstanden zu sein.

Alle unsere Mietverträge gelten unter den o.g. Mietbedingungen.

Stand 08 / 2021