Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um deine Miete.
Hier finden Sie Antworten rund um die Wohnmobil- und Wohnwagen-Miete.
Ein Mietvertrag kommt erst und ausschließlich dann zustande, wenn der Vermieter eine Buchung schriftlich per E‐Mail oder in Textform bestätigt. Dabei ist Ihr Vertragspartner die jeweilige Vermieterstation bei der Sie das Wohnmobil/Wohnwagen annehmen.
Bei Online Payment kommt ein rechtskräftiger Mietvertrag durch Leisten der Anzahlung zustande. Sie erhalten dann im Nachgang eine schriftliche Buchungsbestätigung.
Es besteht auch die Möglichkeit der digitalen Unterschrift. Hierbei muss der Mietvertrag nicht ausgedruckt werden, sondern kann von Ihnen ganz bequem digital unterschrieben werden (z.B. auf dem Tablet mit dem Finger) und wird direkt an den Vermieter gesendet. Dieser sendet dann das gegengezeichnete Dokument an Sie zurück.
Sie bekommen das angemietete Fahrzeug gereinigt und im vertragsgemäßen Zustand übergeben. Der Fahrzeugzustand wird bei der Übergabe und Rücknahme durch ein Übergabeprotokoll dokumentiert, das sowohl von Ihnen als auch vom Vermieter unterzeichnet wird.
Die Zeiten zur Übergabe und Rücknahme werden vorab per email zugesandt, diese werden auch im Übergabeprotokoll hinterlegt. Wir bitten Sie diese festen Übergabezeiten einzuhalten, da wir vor und nach Ihrem festen Termin weitere Übergaben einplanen. Sollten Sie nicht zum festgelegten Termin erscheinen müssen wir Ihre Übergabe hinter den anderen Terminen an hängen.
Übergeben Sie bitte das Fahrzeug vollgetankt und innen einwandfrei gereinigt. Andernfalls können Zusatzkosten für das vollständige Befüllen des Tanks und die Reinigung anfallen. Die Kosten für die Innenreinigung belaufen sich üblicherweise auf ca. 150,– Euro. Für die Toilettenreinigung fallen ca. 160,– Euro zu Buche.
In den meisten europäischen Ländern ist Wildcampen nicht erlaubt. Wir empfehlen deshalb, einen Campingplatz, einen Stellplatz für Wohnmobile oder für Wohnwagen freigegebene Parkplätze aufzusuchen. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über die genauen gesetzlichen Bestimmungen im Zielland.
Zu der Grundausstattung unserer Mietfahrzeuge gehören:
In unseren Fahrzeugen sind Haustiere grundsätzlich erlaubt, müssen aber mit den Zusatzkosten "Haustiermitnahme" (7,50 € / Nacht) dazugebucht werden. Die Fahrzeuge müssen dabei bei der Rückgabe komplett haarfrei zurückgegeben werden. Eine gebuchte Innenreinigung befreit nicht von der vorherigen Entfernung aller Tierhaare. Wir behalten uns eine zusätzliche Reinigungsgebühr vor. Es ist nicht erlaubt, Ihr Haustier auf den Betten oder den Polstern sitzen/liegen zu lassen.
Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge. Es herrscht strengstes Rauchverbot im Wohnmobil und im Wohnwagen.
In erster Linie hängt es davon ab, welches Fahrzeug Sie mieten möchten. Alle Preise richten sich nach der gültigen Preisliste. Der Mietpreis setzt sich zusammen aus dem Basismietpreis und einer Servicepauschale – auch die MwSt. ist im Preis bereits enthalten. Bitte beachten Sie, dass eine Kaution von 1.500,00 € hinterlegt werden muss.
Die Servicepauschale erhebt der Vermieter einmal pro Miete. Diese Pauschale enthält die Kosten für die Übergabe des Fahrzeugs, eine ausführliche Einweisung in die Handhabung des Wohnmobils sowie dessen Rücknahme. Außerdem deckt sie in der Regel die Kosten für eine Propangasfüllung (eine Flasche), die Grundausstattung der WC‐Chemikalien und die Außenreinigung des Wohnmobils.
Über unser Urlaubs‐Schutz‐Paket ist eine Reduzierung des Selbstbehalts im Schadensfall möglich. Mit dem "Lite-Schutz-Paket" können Sie zum Beispiel die Kaution für Kasko-Außenschäden auf 0,- € reduzieren.
Ab 21 Nächten ist die Anzahl der Kilometer unbegrenzt. Bei einer Mietdauer von unter 21 Nächten sind meist 300 km pro Nacht inklusive, jeder weitere Kilometer wird entsprechend laut Mietvertrag berechnet.
Sie erhalten von der Station während der Fahrzeugübergabe alle wichtigen Telefonnummern im Falle eines Unfalls oder einer Panne.
Die Mietstation muss immer zuerst kontaktiert werden und steht Ihnen in dieser Situation zur Seite. Diese wird Ihnen sagen, wie weiter vorzugehen ist. Bei einem Unfall ist es wichtig, dass Sie Fotos machen, die örtliche Polizei verständigen und ein Unfallprotokoll ausfüllen, damit ein Nachweis für die Versicherung vorhanden ist.
Um ein Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t fahren zu dürfen, müssen Sie als Fahrer bzw. Mieter mindestens 21 Jahren alt sein und seit einem Jahr über einen gültigen Führerschein der Klasse B verfügen. Bei den Fahrzeugen über 3,5 t beträgt das Mindestalter 25 Jahre und Sie müssen seit mindestens 3 Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse C1 sein.
Zusatzfahrer sind bei uns kostenfrei. Beim Online Check‐In oder am Tag der Übergabe des Wohnmobils können Sie weitere Zusatzfahrer eintragen. Wir bitten Sie zu beachten, dass der Mieter dabei die Haftung für die Zusatzfahrer übernimmt.
Ja, im Mietpreis ist bereits ein umfangreiches Versicherungspaket enthalten. Es besteht aus einer Haftpflichtversicherung sowie einer Vollkaskoversicherung. Die übliche Selbstbeteiligung beträgt 1.500 Euro je Schadensfall. Ein zusätzliches Paket zur Reduzierung der Selbstbeteiligung können Sie separat abschließen.
Führerschein B
- Anhänger bis 0,75t, oder über 0,75t, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmasse von
Zugfahrzeug und Anhänger max. 3,5t beträgt.
Führerschein B 96
- Anhänger mit mehr als 0,75t, auch wenn die Gesamtmasse von Anhänger und Pkw größer ist als
3,5t, aber 4,25t nicht überschreitet.
Führerschein BE
- Anhänger mit max. zulässigem Gesamtgewicht von 3,5t.
Das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns ist das maximal erlaubte Gewicht, das Wohnwagen und Zugfahrzeug zusammen haben dürfen. Sie addieren also die maximal zulässige Gesamtmasse des PKWs und die maximal erlaubte Gesamtmasse des Wohnwagens.
Die Stützlast ist das Gewicht, mit dem ein Anhänger in angekuppeltem Zustand auf der Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs lastet. Bei den meisten PKW liegt die maximal zulässige Stützlast zwischen 50 und 100 Kilogramm. Sie finden sie im Fahrzeugschein unter Ziffer 13. Dieser Wert darf nicht überschritten werden.
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